Es gibt eine Wortverbotsliste der GEZ

Tze!

Was es nicht alles gibt. akademie.de berichtet heute über eine Abmahnung, die sie von der GEZ erhalten hat. Demnach hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) ihre Anwälte bemüht und wirft akademie.de “Irreführende und falsche Begriffsverwendung” vor.

Begriffe, die ich selber seit Jahren umgangssprachlich wie selbstverständlich benutze, wie bspw. “GEZ-Gebühren” sind nach Meinung der GEZ falsch, und dienten “offenbar nur dazu ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”.

akademie.de hat Auszüge des Schreiben veröffentlich. Dort werden über 20 Begriffe zum Thema Rundfunkgebühr und GEZ genannt, die laut GEZ falsch sind. Die GEZ fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Die Vertragsstrafe beträgt 5.100 Euro, falls die Begriffe weiterhin benutz werden.

Das verstehe wer will. Lächerlich. Jetzt werden schon Abmahnungen für die Verwendung von Umgangssprache ausgesprochen. Hat nicht selbst Presse und Fernsehen diese Begriffe benutzt.

Und ein positives Image wird sich die GEZ mit dieser Aktion auch nicht schaffen. Im Gegenteil.

[via akademie.de-Feed]

 
5 Kommentare.
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    24.08.2007
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    24.08.2007
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    24.08.2007
  1. Hat die GEZ zu irgendeinem Zeitpunkt mal ein positives Image gehabt ?? Mit “Strafaktionen” dieser Art wird die GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, damit wir hier schön politisch korrekt sind, bestimmt keine Freunde gewinnen.

    Anscheinend haben die Damen und Herren im Hause der GEZ nichts Besseres zu tun, aber vielleicht ist man ja auch auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Abmahnungen sind ja auch ein einträgliches Geschäft.

    Ganz ehrlich, dazu fällt mir nicht mehr viel ein…

  2. Einfach jeden gemeldeten Bürger verpflichten eine Gebühr für
    Radio/Fernseh Empfang zu zahlen,dann ist Schluss mit Verfolgung und Einschüchterung.Zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist man ja auch verpflichtet.
    Allerdings muß folgende Frage erlaubt sein: Wofür Gebühren, bei dem Ausmaß an Werbung ?


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