Neue Gesetze ab 1.8.2007 – aber wichtige Regelungen fehlen
Seit heute gelten in einigen Bereichen neue Regelungen.
- Fahranfänger müssen nüchtern fahren (0,0 Promille sind maximal erlaubt). Wer schon länger seinen Führerschein hat kann sich im Rahmen der gültigen Promillegrenzen weiterhin betrunken im Straßenverkehr bewegen.
- Für neue Schüler ist die Rechtschreibreform zwingend vorgeschrieben.
- In einigen Bundesländern gilt in Krankenhäusern, Schulen und Landeseinrichtungen Rauchverbot.
Was heute nicht dabei war, ich aber schon seit einiger Zeit vermisse, ist allerdings ein Handyverbot für kleine und große Vollidioten, die Busse, Fußgängerzonen, Geschäfte und Straßencafés mit ihrer unerträglichen Musik in ungeahnt schlechter Tonqualität viel zu laut beschallen.
Irgendwann kommt der Moment, da werde ich mal testen, ob man diese Musikhandys schon mit einem Tritt ausser Betrieb setzen kann oder ob man zweimal drauftreten muss.

Sag mal, wenn maximal 0,0 Promille erlaubt sind, wie viel denn dann minimal? Weniger als 0,0 geht ja nicht. Oder? :-| just kiddin´ man!
Ja, das ist doch der (Wort)witz, Du Dünnbrettbohrer. :)
puh – kann mich mal jemand von der leitung schubbsen, auf der ich stehe… :-D nuff said!