Neues Telemediengesetz
Monika schreibt im WordPress Deutschland Blog über das neue Telemediengesetz, das zwar verabschiedet, aber erst am 1. März 2007 in Kraft treten wird und für jede Website/Blog, völlig egal ob geschäftlich, gewerblich oder privat gilt.
Theoretisch muss jeder Besucher vor dem Besuch einer Website/eines Blogs laut diesem Telemediengesetz erfahren welche Daten von ihm wo und wie lange und wozu gespeichert werden.
Wenn das in der Praxis so umgesetzt wird, sieht man bald nur noch Datenschutzerklärungen. Na super. Bemerken muss man wohl auch, dass selbst bei einer vorgeschalteten Seite schon Daten gesammelt würden.
Ich blicke da noch nicht durch. Wird es eventuell reichen, das Impressum entsprechend zu erweitern oder muss man eine eigene Seite in seine Seiten einbauen, die jederzeit gut zu erreichen ist?
Aus Spaß habe ich aber schon mal eine Datenschutzseite gebastelt. Wenn sowas nicht aureichen sollte, dann weiß ich nicht.
Es kann natürlich auch gut sein, dass da eine neue Abmahnwahnwelle auf uns zu kommt.
Es wird sicherlich den einen oder anderen unseriösen Rechtsanwalt geben, der die Investition für seinen neuen Schreibcomputer wieder hereinholen möchte und viele private Webseitenbetreiber mit einem eleganten, schön formurlierten Serienbrief beglücken wird und ein entsprechendes Honorar für seine investigative Arbeit bei der Aufdeckung von Verstößen gegen dieses neue Telemediengesetz verlangen wird.
Mit Hobby und Spaß hat das hier bald alles nicht mehr viel zu tun.
Wenn mir einer vor einem Jahr gesagt hätte, auf was man alles achten muss und was man alles falsch machen und wie teuer das im Einzelfall werden kann, hätte ich wahrscheinlich lange überlegt, ob ich mir das antun möchte.





