Frau Zypries deckelt Abmahnungen

In einer Meldung bei heute.de heißt es heute u.a.:

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die Abmahnkosten drastisch deckeln soll. “Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt”, heißt es aus dem Hause Zypries. Dies gelte jedoch lediglich für die Verletzung von Urheberrechten und ist zudem auf private Internetnutzer beschränkt. “Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Zypries. Kommerzielle Weblogs wie das “Saftblog” bleiben somit aber auch in Zukunft schutzlos außen vor.

[via heute.de]

Wo ist die Grenze?
Ab wann verfolgt ein Weblog kommerzielle Interessen?
Lassen bspw. 2,30 Euro, die man im Monat mit Google Adsense erzielt, schon auf ein kommerzielles Interesse schließen?

Das wird sicher noch interessant!

[EDIT.: Auch SpiegelOnline berichtet]

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