Neue Internetgesetze für Blogs

Im Jahr 2007 werden in Deutschland neue Internetgesetze in Kraft treten. Das “Telemediengesetz” und der “Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien” bringen inhaltlich kaum Neuerungen, gelten nun aber auch für Blogs und Podcasts. Ob die kleinen Online-Medien die hohen Anforderungen der Reform erfüllen können, ist aber fraglich. Ganzen Artikel bei Telepolis lesen…

Was wird sich ändern? Wie wirkt es scih für den Einzelnen aus? Müssen Blogs den journalistischen Grundsätzen folgen und Beiträge vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit hin überprüfen? Werden Weblogs damit auch in den journalistischen Rang erhoben? Ziehen die entstehenden Pflichten auch die Rechte nach sich?

Ui, ui, irgendwie sehe ich da vor meinem Auge eine neue Welle (ratet mal was für Eine) auf Alle zukommen.

[via Blogpiloten]

 
2 Kommentare.
  1. Privat bleibt Privat. Aber den Artikel bei Heise werd ich mal durchlesen! Es gibt ja Gott Sei Dank noch die Freie Meinungsäusserung, man muss halt nur wissen, wie man das ganze verpackt ;-)

  2. @Subcess
    du machst es dir zu einfach ;-)
    1. Eine rein private Webseite betreibt man, wenn diese für die Öffentlichkeit unzugänglich ist. Also wenn online (im Internet zugänglich), dann komplett nur für einen geschlossenen Benutzerkreis, mit Registrierung und Passwort.
    2. Einen geschäftsmäßigen Webauftritt hat man, wenn man ohne Gewinnerzielung eine öffentlich zugängliche Website betreibt.


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